Unternehmen, die Ihre Buchungsbelege über einen längeren Zeitraum aufbewahren, werden mit der Zeit gemerkt haben, dass selbst diese dünnen und vergleichsweise schmalen Dokumente einen enormen Platz einnehmen können. Dabei gerät die Aufbewahrungsfrist, welche bei Buchungsbelegen nach GoBD bei 10 Jahren liegt, oftmals in Vergessenheit. Erst nach Ablauf dieser zehn Jahre dürfen Buchungsbelege vernichtet werden. Was viele Unternehmer jedoch nicht wissen, ist dass Buchungsbelege während der Aufbewahrungszeit nicht zwingend in Papierform vorliegen müssen. Es reicht lediglich aus, diese in digitaler Form vorliegen zu haben. Im Zweifelsfall kann es jedoch trotzdem vorkommen, dass die Originaldokumente gefordert werden. Umso mehr bietet es sich somit an auf den Scanservice des archivwerk zurückzugreifen. Durch unsere Erfahrungen im Belege scannen und digitalisieren erhalten Sie Ihre Belege in bester digitaler Form zurück. Des Weiteren können wir die Originalbelege in unserem Lager einlagern lassen, auf welche Sie selbstverständlich zugreifen können und somit im Zweifelsfall abgesichert sind.